Kaltlaufregler GAT gebraucht übernehmen: Unterschied zwischen den Versionen
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Selbstverständlich kann man einen Kaltlaufregler für die EURO2 Norm auch "gebraucht" übernehmen, d.h. von Fahrzeug A nach Fahrzeug B schrauben. | Selbstverständlich kann man einen Kaltlaufregler für die EURO2 Norm auch "gebraucht" übernehmen, d.h. von Fahrzeug A nach Fahrzeug B schrauben. | ||
− | Für den Umbau eines Kaltlaufreglers von GAT habe ich mal alle Unterlagen hier eingestellt. | + | Für den Umbau eines Kaltlaufreglers von GAT für den B230F/FB habe ich mal alle Unterlagen hier eingestellt. |
Als erstes brauchen wir das Gerät aus dem Fahrzeug A möglichst komplett mit allen Kabeln und Steuerteilen. | Als erstes brauchen wir das Gerät aus dem Fahrzeug A möglichst komplett mit allen Kabeln und Steuerteilen. |
Aktuelle Version vom 8. Februar 2013, 14:28 Uhr
Selbstverständlich kann man einen Kaltlaufregler für die EURO2 Norm auch "gebraucht" übernehmen, d.h. von Fahrzeug A nach Fahrzeug B schrauben.
Für den Umbau eines Kaltlaufreglers von GAT für den B230F/FB habe ich mal alle Unterlagen hier eingestellt.
Als erstes brauchen wir das Gerät aus dem Fahrzeug A möglichst komplett mit allen Kabeln und Steuerteilen.
Eine Einbauanleitung ist hier: Datei:GAT Einbauanleitung.pdf
Dann brauchen wir noch die ABE: Datei:GAT ABE.pdf und den Antrag auf Steueränderung: Datei:GAT Steueränderung.pdf
Mit den ganzen Unterlagen suchen wir uns einen KFZ Betrieb, der uns den KLR wieder einbaut und den Antrag auf Steueränderung unterschreibt.
Dann geht es zur KFZ Zulassungsstelle und wir geben alle Unterlagen der netten Frau hinterm Tresen, die eh' keine Ahnung von Autos älterer Bauart hat und holen uns ihren Segen.
--Sven Rohde 13:32, 8. Feb. 2013 (CET)
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